Die Landesregierung hat mit dem Beschluss vom 11. Januar 2022 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft. Für Prüfungen und Fahrstunden gilt weiterhin die 3G Regelung.
Weitere Informationen kann man aus der aktuellen Corona-Verordnung entnehmen: