Änderung bei Winter- und Ganzjahresreifen zum  01.01.2018

Zum Stichtag sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Berg-Silhouette) zulässig.

Das alleinige M+S-Symbol bei Ganzjahresreifen reicht im Rahmen der situativen Winterreifenpflicht nicht mehr aus.

M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen bis 30.9.2024 gefahren werden.

Das Produktionsdatum lässt sich an der DOT-Nummer (Wochen/Jahr) an den Reifenflanken ablesen.


Bisher wurde der Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Reifen unterwegs war. Bei einer zusätzlichen Behinderung sind es 80 Euro. Ab 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Er muss mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.


Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Denn zum einen gibt es kaum Reifen auf dem Markt, die die entsprechende Kennzeichnung haben. Zum anderen lassen Motorradfahrer ihr Bike im Winter sowieso weitgehend stehen.

BMVI