Informationen:

 
Hier stehen wichtige Änderungen die Erklärung der einzelnen Klassen findest Du auf dem Link zu unserem Fahrlehrerverband
 
Alles zum begleitenden Fahren steht unter BF17
 
Unser Merkblatt erklärt dir die einzelnen Schritte hin zum Führerschein
 
Du kannst dich, nachdem du dich über die Klassen, Preise und die AGBs informiert hast, online anmelden.
 
Bitte lese auch den Datenschutz DSGVO.

Du musst bei allen Führerscheinanträgen (auch Erweiterungen) den Erste-Hilfe Kurse nachweisen.

Dies betrifft vor allem Bewerber welche vor 2014 ihren ersten Führerschein erworben haben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Lebensrettende Sofortmaßnahmen vorgeschrieben, diese sind heute nicht mehr ausreichend.

Im Falle einer Ersterteilung wird sowieso ein nach neuen Richtlinien gültiger Erste-Hilfe-Kurs besucht. Bei Erweiterung Ihres Führerscheins überprüfen Sie bitte, wann Sie den Kurs gemacht haben und ob es sich um einen vollwertigen Erste-Hilfe-Kurs handelt. Im Zweifelsfall machen Sie vorsichtshalber einen neuen Kurs. Möglichkeiten und Angebote für entsprechende Kurse können Sie bei uns im Büro erfragen.

Sollten Sie ihren Führerschein im Kreis Tübingen erworben haben können Sie seit 2017 davon ausgehen, dass kein neuer Nachweis notwendig ist, da die Daten hinterlegt sind und elektronisch eingesehen werden können und seit 2014 nur noch Erste Hilfe als Kurs angeboten wird.

Haben Sie außerhalb des Landkreises Tübingen Ihren Führerschein erworben sollten Sie eine Kopie Ihres Kurses zur Anmeldung mitnehmen bzw. im Zweifelsfall lieber einen neuen Kurs machen.”

Merkblatt Führerscheinantrag