Führerschein

 
neue Regelung für die praktische Prüfung auf Automatik (B197) ab dem 01.04.2021
 
unser TIPP Klasse A 80
 
 
hier stehen wichtige Änderungen
 
die Erklärung der einzelnen Klassen findest du
auf dem Link zu unserem Fahrlehrerverband
 
alles zum begleitenden Fahren steht unter BF17
 
unser Merkblatt erklärt dir die einzelnen Schritte hin zum Führerschein
 
Erste Hilfe Kurs Pflicht bei jedem Antrag ( auch Erweiterung )
du kannst dich, nachdem du dich über die Klassen,
Preise und die AGBs informiert hast, online anmelden
 
bitte lese auch den Datenschutz DSGVO
   
 

Änderungen
 
seit dem 19.01.2013
 

Zweirad

Klasse A beschränkt ist jetzt Klasse A2
Klasse A unbeschränkt ist jetzt Klasse A

es gibt keine automatische Erweiterung von A2 auf A
die Klasse A1 hat keine Geschwindigkeitsbegrenzung
die Klassen M und S sind zusammengelegt zu Klasse AM

Pkw mit Anhänger

Klasse B  Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max 750 kg.
Auch, wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt.
Sowie Anhänger, deren zG 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeug-kombination dadurch nicht über 3.500 kg liegt.
   
Klasse B96
(neu)
Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt.
   
Klasse BE In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt.
Achtung: die zG des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten, sonst wird entweder die Klasse C1E oder sogar CE benötigt !

Befristung

Die Gültigkeit aller ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.

Verlängerung

Ein Antrag auf Verlängerung des Führerscheins kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden

Alle Angaben ohne Gewähr

 

 

Klassen

  Klassen  

Details zu den einzelnen Klassen erfahren sie auf der Homepage von unserem Fahrlehrerverband

dort sind die aktuellen Bedingungen aufgeführt

Logo Fahrlehrerverband
  verbinden…

 

Klasse A1 Leichtkrafträder
Klasse A2  leistungsbeschränkte Krafträder
Klasse A leistungsunbeschränkte Krafträder
Klasse B Personenkraftwagen
Klasse B96 Pkw mit Anhänger
Klasse B196 Leichtkraftrad mit Vorbesitz Klasse B
Klasse BE Pkw mit Anhänger
Klasse C1 Mittelschwere Lkw
Klasse C1E Mittelschwere Lkw mit Anhänger
Klasse C Lastkraftwagen
Klasse CE Lkw mit Anhänger
Klasse D1 Kleinere Busse
Klasse D1E Kleinere Busse mit Anhänger
Klasse D Busse
Klasse DE Busse mit Anhänger
Klasse E Anhänger über 750 kg
Klasse L Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
Klasse T Zugmaschinen
Klasse AM Kleinkrafträder
Klasse AM Trike, Quad, Microcar
MOFA Prüfbescheinigung für Mofas

 

bei Fragen  0176 60722763 Kate
 

 

BF17

  BF17  

Mit der Entscheidung zur Einführung des Modellversuchs “Begleitetes Fahren ab 17” in Baden-Württemberg ist beabsichtigt, im Interesse der Verkehrssicherheit einen vielversprechenden Ansatz zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger zu erproben. Die Gründe für diese besondere Gefährdung der jungen Fahranfänger sind vielfältig. Neben einer erhöhten Risikobereitschaft und der Überschätzung der eigenen Fähigkeiten dürfte insbesondere auch die mangelnde Erfahrung im Umgang mit kritischen Verkehrssituationen eine wesentliche Rolle spielen.

Durch das Begleitete Fahren bekommen die Fahranfänger unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis, bevor sie ab dem 18. Geburtstag alleine fahren dürfen. Die Begleitperson soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Entsprechende Kurse zur Vorbereitung auf diese Aufgabe werden den Begleitpersonen von Fahrschulen angeboten. Das “Begleitete Fahren ab 17” wurde in Baden-Württemberg zum 01.01.2008 eingeführt. Führerscheinanträge für das “Begleitete Fahren ab 17” sind beschränkt auf die Klassen B und BE. Der Führerscheinantrag muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Auf einem Beiblatt müssen die Begleitpersonen benannt werden und die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis bestätigen.

Pro Begleitperson ist ein weiteres Beiblatt auszufüllen und von der Begleitperson zu unterzeichnen.

Der Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ist grundsätzlich bereits ab 16 ½ Jahren möglich. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung und frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgenommen werden.

Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Teilnahme am Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17” sind folgende Unterlagen beizufügen
Pro Begleitperson ein Begleitblatt (einschl. einer Kopie der Vor- und Rückseite des Führerscheins).
Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der PassVO entspricht (biometrisches Passbild).
Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach § 12 Abs. 4 oder ein Zeugnis nach § 12 Abs. 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster Hilfe.
Nachweis über die einbezahlte Gebühr.
 
Anforderungen an die Begleitperson
Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im VZR (Verkehrszentralregister) mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.
Für sie gilt die 0,5-Promille Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a StVG
 
Gebühren
Antrags-Gebühr 38,30 € Ausfertigung der Prüfbescheinigung 7,70 € Überprüfung einer Begleitperson 6,70 € Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (je Begleitperson) 3,30 €
 
Beispiel
Antrag auf eine Fahrerlaubnis ab 18 mit Teilnahme am Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17” und 2 Begleitpersonen
38,30 + 7,70 + 2 x 6,70 + 2 x 3,30 = 66,00 €

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