Neue Regelung für die praktische Prüfung auf Automatik ab 01.04.2021
Die Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik führt nicht mehr zur Beschränkung des Führerscheins auf Automatikfahrzeuge, wenn mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert werden.
Die Schlüsselzahl 197 wird dann in den Führerschein eingetragen. Sie dient der Kenntlichmachung und Auswertung und hat keine nationale Beschränkung für das EU-Ausland.
Bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen kann nur dann auf die Beschränkung verzichtet werden, wenn man einen Führerschein besitzt, für den für das jeweilige Fahrzeug eine Prüfung auf Handschaltgetriebe abgelegt wurde.
Bitte beantwortet uns die Fragen damit wir besser planen können, wie viele Fahrzeuge wir mit Automatik/ manueller Schaltung für euch Vorhalten müssen, um eure Wünsche bestmöglich zu erfüllen.