Seit dem 01.04.2021 gibt es eine neue Regelung für die praktische Prüfung auf Automatik.

Die Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik führt nicht mehr zur Beschränkung des Führerscheins auf Automatikfahrzeuge, wenn mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert werden.

Die Schlüsselzahl 197 wird dann in den Führerschein eingetragen. Weltweit darf man damit auch Schaltgetriebe der Klasse B. Allerdings, wer später die Klasse BE oder LKW erwerben möchte, muss Folgendes beachten: wenn die Prüfung für die aufbauende Klasse auf Automatik abgelegt wird, ist diese auf Automatik beschränkt.