Wir haben häufig gestellte Fragen aufgeführt.
Ist Deine Frage nicht dabei oder nur ungenügend beantwortet rufe uns an.
Handy: 0170 9211444
ein halbes Jahr vor deinem 18. bzw. 17. bzw. 16. Geburtstag
theoretische Prüfung frühestens 3 , praktische Prüfung 1 Monat vorher
Wer nach dem 01. 04. 1965 geboren ist, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung nach 6 mal 90 Minuten Theorie und 1 mal 90 Minuten fahren muss dazu beim TÜV eine theoretische Prüfung abgelegt werden

Wer älter ist, kann ohne irgendeine Bescheinigung oder Führerschein Mofa fahren
Klasse A2, das heißt bis 35 kW |  Voraussetzung ist max. 0,2 kW pro kg Leermasse | das bedeutet bei 35 KW mindestens 175 kg Leermasse | die Ausgangsleistung darf max 70 KW betragen | das bedeutet, du kannst dir kein Motorrad mit 100 KW kaufen und dieses auf 35 KW drosseln | dieses dürfte man nur mit Klasse A fahren
 
Mit 21 Jahren kannst du die Klasse A80 machen | dabei wird die Ausbildung und Prüfung auf der offenen Maschine durchgeführt | bis zum 24. Lebensjahr dürfen nur Motorräder der Klasse A2 gefahren werden | die Aufstiegsprüfung für A offen entfällt
 
Mit 24 Jahren kann die Klasse A leistungsunbegrenzt erworben werden | Es findet kein automatischer Aufstieg mehr von A2 auf A statt
Klasse AM
Roller oder Krafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h
 
Klasse A1
125 ccm und 11KW | mindetens 10kg pro KW | bei 11KW mindestens 110kg Leermasse der Maschine
 
Vorteil A1
wenn Du nach 2 Jahren den A2-Führerschein machst musst Du nur noch eine praktische Prüfung ablegen | ohne Theorie und Sonderfahrten | außerdem ist dieser Führerschein schon auf Probe
Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jede Person werden, die folgende Anforderungen erfüllt
 
  • 30 Jahre oder älter
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ( früher Klasse 3 )
  • in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen.

Natürlich müssen auch die Eltern des Fahranfängers mit der Begleitperson einverstanden sein

während der Begleitfahrten gilt für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze

Erst einmal ja! 🙂 
 
Dein Führerschein gilt bei uns ein halbes Jahr lang.
 
Falls Du länger in Deutschland bleiben möchtest, ist es sinnvoll, möglichst bald eine Umschreibung beim Landratsamt (Führerscheinstelle) zu beantragen, da für die Umschreibung des brasilianischen Führerschein eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich ist
Führerscheine aus EU-Ländern gelten in Deutschland unbefristet.
 
Die Kontaktdaten des Landratsamtes Tübingen
Führerscheinstelle, Wilhelm Keilstraße 50, 72072 Tübingen
verkehr-strassen@kreis-tuebingen.de
07071-207-4380
  • Ab Klasse A1 aufwärts werden alle Ersterteilungen 2 Jahre auf Probe erteilt.
  • Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird (z.B. bei rot über die Ampel, mehr als 20 km/h zu schnell, Unfall, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von mindestens 60,00 € Bussgeld, …), muss einen Nachschulungskurs besuchen.
  • Die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre.
  • Bei erneuter Auffälligkeit wird vom Landratsamt eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
  • Nach der 3. Auffälligkeit wird die Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate entzogen.
  • Nein, die Probezeit kann nicht verkürzt werden
  • Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit Bussgeld von mindestens 60,00 € werden beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gespeichert.
  • je nach Schwere des Verstoßes gibt es 1 oder mehrere Punkte pro Verstoß.
  • Mit 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Nach bestimmten Fristen können Punkte automatisch verfallen.
  • Man kann durch den Besuch eines FES (Fahreignungsseminar) 1 Punkt abbauen.
  • Punkte gibt es im Regelfall ab 60,00 €
  • Die Höhe des Bußgeldes ist nicht mehr ausschlaggebend dafür , ob der Verstoß mit Punkten geahndet wird, d.h. auch bei 60,00 € kann es ohne einen Punkt ausgehen
Zu beachten ist auf der anderen Seite aber auch, dass sich die Bussgelder teilweise erheblich erhöht haben

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