Änderungen seit dem 19.01.2013

Zweirad:

Klasse A beschränkt ist jetzt Klasse A2
Klasse A unbeschränkt ist jetzt Klasse A

es gibt keine automatische Erweiterung von A2 auf A
die Klasse A1 hat keine Geschwindigkeitsbegrenzung
die Klassen M und S sind zusammengelegt zu Klasse AM

Pkw mit Anhänger:

Klasse B  Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max 750 kg.
Auch, wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt.
Sowie Anhänger, deren zG 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeug-kombination dadurch nicht über 3.500 kg liegt.
   
Klasse B96
(neu)
Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt.
   
Klasse BE In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt.
Achtung: die zG des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten, sonst wird entwerder die Klasse C1E oder sogar CE benötigt !

Befristung:

Die Gültigkeit aller ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.

Verlängerung:

Ein Antrag auf Verlängerung des Führerscheins kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden

Alle Angaben ohne Gewähr !