Liebe Fahrschülerin, Lieber Fahrschüler,
vielen Dank, dass Du meine Fahrschule für Deine Fahrausbildung ausgewählt hast.
Dieses Merkblatt soll Dir helfen, dass alles glatt abläuft.
Darum möchte ich Dich bitten, es aufmerksam durchzulesen.
Viel Erfolg und Spaß bei der Ausbildung ! Claudia

Führerscheinantrag
 
1. Den unterschriebenen Antrag zusammen mit den Anlagen 2-4 für das Stadtgebiet Tübingen beim Amt für
öffentliche Ordnung (Bürgeramt), Schmiedtorstr. 4, persönlich einreichen; für Teilgemeinden oder außerhalb
Tübingens auf dem jeweiligen Rathaus abgeben. (ca. 8,00 € für die dortigen Gebühren bereithalten)
2. Ein biometrisches Lichtbild muss dem Antrag beigelegt werden.
3. Sehtest (kann beim Optiker gemacht werden oder zusammen mit den Erste-Hilfe-Kursen) – nur 1 Jahr gültig.
Ausweis mitnehmen!
4. Bescheinigung über Erste Hilfe-Kurs wird angeboten bei “Arbeiter Samariter Bund”, siehe auch: www.fahrschulearnold.de/erste-hilfe-asb/, oder beim M-A-U-S, Europaplatz 7, Tübingen, o.a.
Wer schon einen Führerschein hat, braucht keinen neuen Kurs, wenn er nicht früher als 2017 gemacht worden ist.
Wurde der Kurs vor 2017 gemacht, bitte überprüfen ob es sich um einen vollumfänglichen Erste-Hilfe Kurs gehandelt
hat.
Dazu zählt nicht der alte „Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen“. Bei Unsicherheit beim Anbieter des Kurses
nachfragen, die haben auch eine Kopie falls benötigt wird.
Bearbeitungsdauer ca. 2-4 Wochen (Antrag ist nur 1 Jahr gültig ab Eingangsdatum beim TÜV. Ein weiteres Jahr nach
bestandener Theorieprüfung). Das LRA informiert uns, wenn Deine Papiere fertig bearbeitet sind. Erst wenn der
Antrag beim TÜV angekommen ist, Du alle Theoriestunden besucht und gut gelernt hast, kannst Du die Theorieprüfung ablegen.
Theorie-Unterricht
Bitte deutlich lesbar in die Anwesenheitsliste eintragen. Bitte notiere Dir, wann Du im Theorie-Unterricht warst,
damit Du weißt, welche Unterrichtseinheit Dir noch fehlt. Du kannst zusätzlich bei uns die „FahrenLernen-App“
des Vogel Verlages beziehen (40.- €) mit welcher du jederzeit Einblick in deine bisher getätigten Theorie-Einheiten
hast. Ebenso kannst du deine Rechnungen einsehen und hast alles im Blick.
Seit 01.01.2023 ist der Theorie-Unterricht ausschließlich in Präsenz erlaubt.
Folgende Termine bieten wir in Tübingen (Uhlandstr. 6a) an: Montag bis Donnerstag, je 18:30 Uhr bis 20 Uhr,
Samstag 9 Uhr bis 12 Uhr (2 Lektionen in Folge) Motorrad-Unterricht am Montag ab 20 Uhr, LKW-Unterricht am
Dienstag ab 20 Uhr!
Folgende Termine bieten wir in Entringen (Bahnhofstr. 3) an: Montag 19 Uhr bis 20:30 Uhr, Donnerstag 19 Uhr bis 20:30 Uhr, Motorrad-Unterricht am Donnerstag ab 20:30 Uhr.
Folgende Termine bieten wir in Pfäffingen (Käsbachstr. 5) an: Dienstag und Mittwoch, je 19 Uhr bis 20:30 Uhr.
TÜV-Prüfung
Immer montags beim TÜV, Neckarsulmer Straße 3 (Gegenüber Autohaus VW / Audi, bhg)
Personalausweis mitbringen!
Die Prüfungs-Uhrzeit wird bei der Anmeldung durch den TÜV festgelegt. Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser Büro (Theorie) und deinen Fahrlehrer (Praxis).
Die TÜV-Gebühr bitte spätestens 10 Tage vor der Prüfung bei uns bezahlen.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 16./17./18. Geburtstag und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 16./17./18. Geburtstag abgelegt werden.
Die bestandene Theorieprüfung ist nur 1 Jahr gültig! Anmeldung hierfür bis spätestens am Dienstag vor der
Theorieprüfung (bis 19.00 Uhr)!
Anmeldung hierfür verbindlich!!
Sonst ist die angefallene TÜV-Gebühr zu entrichten!!
Bezahlung der Fahrstunden
1. Wir kassieren ca. alle 10 Stunden bzw. 14-tägig.
2. Bitte Deine Teilrechnung gleich bezahlen oder spätestens zur 10. Fahrstunde Deinem Fahrlehrer in bar mitbringen.
3. Bitte den Namen des Schülers bei allen Zahlungen angeben.
4. Auf jeden Fall ist die Schlussrechnung vor der praktischen Prüfung zu bezahlen, ansonsten sind wir berechtigt, die
praktische Prüfung nicht durchzuführen. In diesem Fall verfällt die TÜV-Gebühr.
5. Bitte Quittungen und Kontoauszüge sorgfältig aufbewahren und mit der Schlussrechnung vergleichen. Falls es
Unstimmigkeiten geben sollte, bitte ich Dich, bei mir anzurufen, damit wir das klären können.
 
Ab sofort berechnen wir 15 Euro Bearbeitungsgebühr für das Stornieren oder Ändern von Prüfungen, unabhängig
davon, ob man ein Attest hat oder nicht.
Unabhängig davon gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in der Fahrschule aushängen und auf
unserer Homepage www.fahrschule-arnold.de einsehbar sind.
Bitte Beachten
Zu allen Prüfungen muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden
Ausländische Mitbürger müssen einen gültigen Reisepass vorlegen.
Ohne Ausweis ist keine Prüfung
Gebühr verfällt!!
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