Führerscheinantrag Erste Hilfe Pflicht

Ab sofort müssen alle Führerscheinanträge (auch Erweiterungen)  
Erste-Hilfe Kurse nachweisen.

Dies betrifft vor allem Bewerber welche vor 2014 ihren ersten  
Führerschein erworben haben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur  
Lebesrettende Sofortmaßnahmen vorgeschrieben, diese sind heute nicht  
mehr ausreichend.

Im Falle einer Ersterteilung wird sowieso ein nach neuen Richtlinien  
gültiger Erste-Hilfe-Kurs besucht. Bei Erweiterung Ihres Führerscheins  
überprüfen Sie bitte, wann Sie den Kurs gemacht haben und ob es sich  
um einen vollwertigen Erste-Hilfe-Kurs handelt. Im Zweifelsfall machen  
Sie vorsichtshalber einen neuen Kurs. Möglichkeiten und Angebote für  
entsprechende Kurse können Sie bei uns im Büro erfragen.

Sollten Sie ihren Führerschein im Kreis Tübingen erworben haben können  
Sie seit 2017 davon ausgehen, dass kein neuer Nachweis notwendig ist,  
da die Daten hinterlegt sind und elektronisch eingesehen werden können  
und seit 2014 nur noch Erste Hilfe als Kurs angeboten wird.

Haben Sie außerhalb des Landkreises Tübingen Ihren Führerschein  
erworben sollten Sie eine Kopie Ihres Kurses zur Anmeldung mitnehmen  
bzw. im Zweifelsfall lieber einen neuen Kurs machen.”