Der „Lappen“ hat ausgedient:

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

Am 19. Januar 2022 läuft die erste Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ab. Bis zu diesem Tag muss der Führerschein umgetauscht sein. Die nächste Frist läuft am 19.01.2023 für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ab. Wer früher als 1953 geboren ist, hat mit dem Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Alte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit nach dem Ablauf der Frist.

WICHTIG: Die Fahrerlaubnis bleibt selbstverständlich bestehen.

Update am 18.01.2022

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Die Polizei erhebt bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung kein Verwarnungsgeld. Die Umtauschfrist für die alten Führerscheine soll um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verlängert werden. Die Betroffenen sollten sich auf jeden Fall umgehend um den Führerscheinumtausch kümmern, da es mehrere Wochen dauern kann, bis der neue Führerschein vorliegt.

Mehr zum Führerschein-Umtausch erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html