Höhere Strafen für Smartphone- und Tablet-Nutzung im Auto
Die Geldbuße für unerlaubte Nutzung von Handys während der Fahrt wird von 60 auf 100 Euro erhöht. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro.
 
Das Handyverbot wird verschärft, so dass Tablets, E-Book-Reader etc. und Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet im sogenannten hand-held-Betrieb eindeutig darunter fallen.
 
Videobrillen werden explizit verboten.‎
 
Die Nutzung der Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und sogenannter Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen wird dagegen ausdrücklich erlaubt.
 
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
Wer am Steuer aufs Handy schaut, ist im Blindflug unterwegs und gefährdet damit sich und andere. Künftig gelten dafür härtere Bußgelder.
 
Es gilt:
am Steuer Finger weg vom Handy.
Denn Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken.
 
Sachinformation
Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung in § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Dies führte zu Rechtsunsicherheiten. Kurznachrichten schreiben via Smartphone war nicht ausdrücklich genannt.
 
Der § 23 StVO wird nun an die technische Entwicklung der Unterhaltungselektronik und Informationstechnologie angepasst. Die Neuregelung ist technikoffen formuliert, so dass künftige Entwicklungen auf dem Markt ebenfalls erfasst werden. Ziel ist, gefährliche Blickabwendungen vom Verkehrsgeschehen und Unfälle zu vermeiden.
 
Wo neueste Technik die Nutzung verkehrssicher zulässt oder sogar die Verkehrssicherheit erhöht, wird sie zugelassen: Die Nutzung von Sprachsteuerung und Vorlesefunktion wird ausdrücklich erlaubt. Ebenso Head-Up-Displays, wenn sie fahrzeug-, verkehrszeichen- oder fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen auf die Windschutzscheibe projizieren.
Um die abschreckende Wirkung zu stärken, werden die Bußgelder erhöht.
Künftig gilt:
Regelgeldbuße (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt)
beim Führen eines Kfz 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister
mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte, mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte);
 
beim Radfahren 55 Euro.
 
Bislang gilt:
Regelgeldbuße (Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt)
beim Führen eines Kfz 60 Euro und zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister;
beim Radfahren 25 Euro; kein Regelfahrverbot.
Quelle BMVI