Neue Verkehrsschilder 2020

 

Überholverbot

Das bisherige Überholverbot wird ausgeweitet: Jetzt sind auch einspurige Fahrzeuge mit eingefasst.

An besonders engen Stellen können die Behörden in Zukunft ein neues Überholverbot einsetzen. Das gilt dann auch für die Überholung von einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern. Wie bei dem bisherigen Überholverbot gilt aber weiterhin, dass auch mehrspurige Fahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholt werden dürfen. Ein Motorrad oder Moped darf allerdings an der Engstelle weiterhin beispielsweise ein Fahrrad überholen.

 

Carsharing

Dieses Symbol soll die Parkplätze für Carsharing markierbar machen.

Das Carsharing wird in Deutschland immer weiter verbreitet und damit werden auch neue Regelungen und Schilder notwendig. Das mit der neuen StVO verabschiedete Carsharinggesetz sieht unter anderem eine neue Kennzeichnung für spezielle Carsharing-Parkplätze vor. So will die Bundesregierung diese Art der Fortbewegung weiter fördern. Auf den ausgewiesenen Parkflächen dürfen dann bevorzugt Autos von Carsharinganbietern parken.

 

Carsharing-Plakette

Diese Plakette soll zukünftig Carsharing-Autos noch leichter erkennbar machen.

Zusätzlich zu den neuen Parkflächen gibt es noch weitere Änderungen für Carsharing-Fahrzeuge. In Zukunft soll es eine einheitliche Plakette geben, die im Fahrzeug angebracht wird. Darauf ist dann zu erkennen, um welche Firma es sich handelt und welches Kennzeichen verwendet wird. Damit soll die Identifizierung einfacher sein.

 

Mehrpersonenwagen

Die Busspur darf jetzt nicht mehr von Mehrpersonenwagen genutzt werden, aber für weitere Modelle gibt es trotzdem ein Schild.

Bei diesem neuen Piktogramm geht es nicht um Autos, in denen drei Personen vorne sitzen können, sondern um Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen. Auch wenn die Regelung für die Nutzung von Busspuren gerade gestrichen wurde, kommt nun das neue Schild. Es soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums den Kommunen die Chance geben, eigene Modelle zu testen. Beispielsweise wird darüber diskutiert, ob bestimmte Fahrstreifen bevorzugt für Autos mit mehreren Insassen freigegeben werden sollen.

 

Grüner Pfeil

Bisher durften nur Autos den grünen Pfeil zum Abbiegen nutzen. Das ist nun mit dem entsprechenden Schild auch Fahrrädern gestattet.

Der grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen trotz einer roten Ampel. Bisher war das allerdings nur Autofahrern vorbehalten. Nun dürfen auch Radfahrer abbiegen, wenn die Ampel rot zeigt. Dafür muss allerdings der Radfahrstreifen oder der Radweg entsprechend angelegt sein. Das neue Schild regelt außerdem an bestimmten Stellen, dass dort nur die Radfahrer bei Rot abbiegen dürfen. Eine generelle Erlaubnis für das Abbiegen trotz einer roten Ampel, wie von Aktivisten gefordert, gibt es aber nicht.

 

Radschnellwege

Mit dem neuen Schild für den Radschnellweg soll die Auszeichnung leichter sein.

Auch die Radschnellwege – also quasi die Autobahnen für Fahrräder – bekommen nun ein eigenes Schild. Bisher wurden die nur durch Zeichen auf der Fahrbahn ausgewiesen. Weil die Strecken aber teilweise auch über Schotterwege führen, folgt nun das neue Verkehrszeichen. Mit den Radschnellwegen soll es möglich sein, schnell und ununterbrochen mit dem Rad lange Strecken zurückzulegen.

 

 Fahrradzone

Genau wie die Fußgängerzonen gibt es jetzt auch eine Fahrradzone. Hier haben die Zweiräder Vorrang.

Die neu geschaffene Fahrradzone lässt sich mit der Tempo-30-Zone vergleichen. Allerdings haben hier die Fahrräder Vorrang. Sie dürfen auf der Straße nebeneinander fahren und für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30. Die Autofahrer dürfen außerdem die Radfahrer nicht gefährden. Auch sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind in der Fahrradzone erlaubt. Die Voraussetzungen für die Schaffung einer Fahrradzone wurden ebenfalls angepasst und erleichtert.

 

Lastenfahrrad

Auch Lastenfahrräder bekommen jetzt ihren eigenen Parkplatz.

Auch Lastenfahrräder erobern immer mehr das Stadtbild. Vor allem für den Transport auf kurzen Strecken eignen sich die klimaschonenden Bikes. Um ihnen in Zukunft Parkflächen und Ladezonen zuzuweisen, bekommen die Lastenfahrräder nun ihr eigenes Piktogramm.