Ab sofort müssen alle Führerscheinanträge (auch Erweiterungen)  
Erste-Hilfe Kurse nachweisen.

Notfallset

Dies betrifft vor allem Bewerber welche vor 2014 ihren ersten  Führerschein erworben haben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur  Lebesrettende Sofortmaßnahmen vorgeschrieben, diese sind heute nicht  mehr ausreichend.

Im Falle einer Ersterteilung wird sowieso ein nach neuen Richtlinien  gültiger Erste-Hilfe-Kurs besucht. Bei Erweiterung Ihres Führerscheins  überprüfen Sie bitte, wann Sie den Kurs gemacht haben und ob es sich  um einen vollwertigen Erste-Hilfe-Kurs handelt. Im Zweifelsfall machen  Sie vorsichtshalber einen neuen Kurs. Möglichkeiten und Angebote für  entsprechende Kurse können Sie bei uns im Büro erfragen.

Sollten Sie ihren Führerschein im Kreis Tübingen erworben haben können  Sie seit 2017 davon ausgehen, dass kein neuer Nachweis notwendig ist,  da die Daten hinterlegt sind und elektronisch eingesehen werden können  und seit 2014 nur noch Erste Hilfe als Kurs angeboten wird.

Haben Sie außerhalb des Landkreises Tübingen Ihren Führerschein  erworben sollten Sie eine Kopie Ihres Kurses zur Anmeldung mitnehmen  bzw. im Zweifelsfall lieber einen neuen Kurs machen.